Anfrage des Registergerichts Hamburg

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MHW169
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon MHW169 » So 12. Jun 2022, 15:03

Danke für Ihr Verständnis.

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » Fr 22. Jul 2022, 08:10

Den BdF-Nachrichten ist zu entnehmen:

Stephan Busemann am 05.04.2022: Präsident Scheiba erhielt Nachricht vom Registergericht Hamburg, in der um Auskünfte zur Vorbereitung, Durchführung und Gültigkeit der Wahl 2021 gebeten wird. Wir informieren zu gegebener Zeit über die Entscheidungen des Gerichts. Und auf eine Nachfrage vom 25.04.2022: Wir ….. erwarten die Entscheidung des Registergerichts. Sobald die vorliegt, wird wie versprochen berichtet.

Am 20.05.2022 hat Manfred Scheiba aus der Entscheidung des Registergerichts Hamburg zitiert (….. dass wegen der erheblichen Mängel bei der Einberufung zur Mitgliederversammlung 2021 eine rechtsgültige Wahl des Herrn Dr. Stephan Busemann als Geschäftsführer des Vereins nicht erfolgt ist. Insbesondere wurde gegen die satzungsmäßige Einberufungsfrist des § 7 der Satzung durch die nicht rechtzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung hinsichtlich der Wahl des Geschäftsführer an sämtliche Vereinsmitglieder verstoßen...Eine nicht ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung führt insoweit zur Nichtigkeit des Beschlusses.) und weiter ausgeführt (In der kommenden Woche werde ich Gespräche mit dem Schatzmeister des BdF und mit Dr. Stephan Busemann aufnehmen, um notwendige Schritte zur Stabilisierung der Vorstandssitzung einzuleiten. Gleichzeitig nehme ich Gespräche mit Vertretern der rechtberatenden Berufe zur Klärung der Situation auf. Ich werde mich bemühen, die ersten weiteren Informationen in der ersten Juniwoche hier zu veröffentlichen.)
Am 27.05.2022 folgten von ihm Informationen zur weiteren Arbeitsweise des Vorstands und am 03.06.2022 dann Informationen zum gegenwärtigen Stand nach der Entscheidung des Registergerichts vom 13. Mai 2022 unter Anderem mit der Aussage „Bezüglich möglicher Konsequenzen aus der Austragung wird das Registergericht  dann zeitnah eine Entscheidung mitteilen, ob ein "Notvorstand" doch einzurichten ist oder nicht“.

Zu diesem Thema hatte ich am 09.05. und 23.05.2022 mit einer Nachfrage vom 11.06.2022 folgende Fragen gestellt:
1) Um welche Auskünfte hat das Registergericht Hamburg den Präsidenten konkret gebeten und wie wurde im Wortlaut geantwortet?
2) Hat sich eigentlich auch der (Rest)Vorstand schon mit dieser Anfrage, der vom Präsidenten gegebenen Antwort und dem weiteren Schreiben des Registergerichts befasst, gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis?
3) Wie hat das Registergericht Hamburg im vollen Wortlaut geantwortet?


Diese Fragen wurden bis heute weder im Forum noch in den Nachrichten beantwortet oder um es lyrisch auszudrücken: ….. Der Wald steht schwarz und schweiget und aus den Wiesen steiget der weiße Nebel wunderbar. Wie ist die Welt so stille, ….. (Matthias Claudius)

Die Wahl eines PR-Managers endete mit einem Patt. Ein Geschäftsführer wurde nicht rechtsgültig gewählt. Am 06.Juli 2022 hat der Präsident den Rücktritt des Schatzmeisters bekannt gegeben. Damit ist von 5 Vorstandsposten nur noch der des Präsidenten besetzt. Damit stellen sich weitere Fragen:
4) Der Präsident wollte sich zur Klärung der Situation rechtlich beraten lassen und Anfang Juni darüber berichten. Hat die Beratung stattgefunden und was ist das Ergebnis?
5) Hat der Präsident das Registergericht darüber informiert, dass auch der Schatzmeister zurückgetreten ist?
6) Hat dieser Rücktritt rechtliche Auswirkungen auf die Durchführung einer rechtskonformen Mitgliederversammlung?

Ich möchte mit einer persönlichen Frage an den Präsidenten Manfred Scheiba schließen: Du als „Allrounder“, „Alleinunterhalter“, diese Entwicklung hat keiner gewollt, du auch nicht. Wäre es ein einziger Rücktritt gewesen, können Gründe immer auch auf beiden Seiten liegen, aber wenn einem Präsidenten die ganze Mannschaft abhanden kommt?
7) Manfred, hast du dir mal die Frage gestellt, ob und womit du selbst vielleicht zu dieser Entwicklung beigetragen haben könntest?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

MHW169
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon MHW169 » Fr 22. Jul 2022, 10:00

Lieber SF Wilhusen,
ist Ihnen bei Ihrem sicherlich berechtigten Wunsch klar, dass der Präsident längere Zeit erkrankt war? Sollten wir alle da nicht ein wenig mehr Geduld haben? Zudem, er muss nun alleine arbeiten und alles für alle anderen klären. Damit muss der Präsident sich zur Zeit wohl auf das Wesentliche konzentrieren. Damit hat alles andere hat nach meiner Ansicht Zeit. Wir sollten uns darüber freuen, dass wenigstens der Präsident weiter arbeitet und bei Schwierigkeiten oder persönlichen Unverträglicheiten nicht anderen Vorstandmitgliedern folgt und alles hinwirft.
Mit Schachgruß
Michael Wadle

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » Fr 22. Jul 2022, 10:50

Lieber Schachfreund Wadle,
meine Anfragen sind vom 09.05, 23.05. und 11.06.2022, der Präsident war aber nur vom 13.06. bis 27.06.2022 aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichbar.
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

kweber
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon kweber » Fr 22. Jul 2022, 11:30

Franz Beckenbauer: "Leit, geht`s naus ud spuits Schach" :lol:
K.Weber (88)

Pele
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon Pele » So 24. Jul 2022, 10:37

ich möchte mit einer persönlichen Frage an den Präsidenten Manfred Scheiba schließen: Du als „Allrounder“, „Alleinunterhalter“, diese Entwicklung hat keiner gewollt, du auch nicht. Wäre es ein einziger Rücktritt gewesen, können Gründe immer auch auf beiden Seiten liegen, aber wenn einem Präsidenten die ganze Mannschaft abhanden kommt?
7) Manfred, hast du dir mal die Frage gestellt, ob und womit du selbst vielleicht zu dieser Entwicklung beigetragen haben könntest?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
Moin,
SF.Wilshusen hat sich seine Frage an den Präsidenten schon selbst beantwortet.

Hier eine andere Meinung:Der Präsident spielt(arbeitet)in der 1.Liga!
Teile seiner Mannschaft setzen sich selbst in der Kreisklasse auf die Ersatzbank(Hering,Fuchs)

Punkt 7 da der Präsident noch da ist,kann der erste Teil der Frage mit Ja beantwortet werden.Der 2.Teil mit Nein!
Ich habe auch nur eine Frage!Wer verarscht die Mitglieder?
Schönen Sonntag
Jörg Betker

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » Do 28. Jul 2022, 12:22

Kommen wir nach thematischen Randbereichen auf das eigentliche Thema zurück:
Anfrage des Registergerichts Hamburg
Meine Fragen vom 09.05., 23.05., 11.06. und 22.07.2021 sind vom Präsidenten Manfred Scheiba bis heute nicht beantwortet worden. Deshalb wiederhole ich meine Fragen kurz und kompakt:
1) Um welche Auskünfte hat das Registergericht Hamburg den Präsidenten konkret gebeten und wie wurde im Wortlaut geantwortet?
2) Hat sich eigentlich auch der (Rest)Vorstand schon mit dieser Anfrage, der vom Präsidenten gegebenen Antwort und dem weiteren Schreiben des Registergerichts befasst, gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis?
3) Wie hat das Registergericht Hamburg im vollen Wortlaut geantwortet?
4) Der Präsident wollte sich zur Klärung der Situation rechtlich beraten lassen und Anfang Juni darüber berichten. Hat die Beratung stattgefunden und was ist das Ergebnis?
5) Hat der Präsident das Registergericht darüber informiert, dass auch der Schatzmeister zurückgetreten ist?
6) Hat dieser Rücktritt rechtliche Auswirkungen auf die Durchführung einer rechtskonformen Mitgliederversammlung?
7) Manfred, hast du dir mal die Frage gestellt, ob und womit du selbst vielleicht zu dieser Entwicklung beigetragen haben könntest?

Kann der Präsident die Fragen nicht beantworten oder will er nicht anworten??? Fast alle Fragen sind wirklich einfach, klar und leicht zu beantworten. Ich erwarte die Antworten vom Präsidenten hier im Forum in den nächsten Tagen. Bleibe ich ohne konkrete Antworten, werde ich antworten.
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

tschmidt
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon tschmidt » Do 28. Jul 2022, 20:57

Lieber Schachfreund Wilshusen,

hast du die Fragen auch direkt an den Präsidenten per E-Mail geschickt?
In der Vergangenheit gab es ja Vorstandsmitglieder, die (temporär) nicht im Forum lasen oder schrieben.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » Fr 29. Jul 2022, 10:13

Lieber Schachfreund Schmidt,
nach meiner festen Überzeugung sind die Fragen von besonderem allgemeinen Interesse, weil von den Antworten letztlich auch der weitere Fortbestand des Vereins betroffen sein kann. Im Übrigen hatte Präsident Manfred Scheiba am 20.05.2022 in den BdF-Nachrichten angekündigt, dass er „in der darauf folgenden Woche Gespräche mit Vertretern der rechtsberatenden Berufe zur Klärung der Situation aufnehmen wolle und sich bemühen werde, die ersten weiteren Informationen in der ersten Juniwoche zu veröffentlichen“. Am 03.06.2022 folgte von ihm die Aussage „Bezüglich möglicher Konsequenzen aus der Austragung wird das Registergericht dann zeitnah eine Entscheidung mitteilen, ob ein Notvorstand doch einzurichten ist oder nicht“. Seiner eigenen Ankündigung ist er bislang nicht nachgekommen. Auch hat er noch nicht darüber berichtet, ob und wie das Registergericht nach der von ihm beantragten Austragung des früheren Geschäftsführers entschieden hat.
Beste Grüße
Horst Wilshusen

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » So 9. Okt 2022, 13:27

Die für den 03. September 2022 geplante Mitgliederversammlung abgesagt, die nächste im September-Newsletter für Mitte Dezember angekündigt. Fragen zur Rechtssicherheit einer Mitgliederversammlung wurden dagegen auch nach Monaten noch nicht beantwortet. Ich wiederhole daher meine Fragen:
1) Um welche Auskünfte hat das Registergericht Hamburg den Präsidenten konkret gebeten und wie wurde im Wortlaut geantwortet?
2) Hat sich eigentlich auch der (Rest)Vorstand schon mit dieser Anfrage, der vom Präsidenten gegebenen Antwort und dem weiteren Schreiben des Registergerichts befasst, gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis?
3) Wie hat das Registergericht Hamburg im vollen Wortlaut geantwortet?
4) Der Präsident wollte sich zur Klärung der Situation rechtlich beraten lassen und Anfang Juni darüber berichten. Hat die Beratung stattgefunden und was ist das Ergebnis?
5) Hat der Präsident das Registergericht darüber informiert, dass auch der Schatzmeister zurückgetreten ist?
6) Hat dieser Rücktritt rechtliche Auswirkungen auf die Durchführung einer rechtskonformen Mitgliederversammlung?

Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

oste51
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg

Beitragvon oste51 » So 23. Okt 2022, 22:01

Lieber Fernschachfreund Manfred Scheiba, ich möchte mich heute an dich persönlich wenden und zunächst aus den von dir veröffentlichten „Mitteilungen des Vorstands vom 17. Januar 2021“ zitieren:
…Der Vorstand sieht es als einer seiner wichtigsten Aufgaben an, Transparenz in seiner Arbeit zu schaffen....
…Dazu zählt, dass dieser auf Fragen/Anregungen, welche über mailkontakt@bdf-fernschachbund.de oder Forum eingehen, eine sachbezogene Antwort gibt. Diese beinhaltet eine sachliche und inhaltliche Auseinandersetzung des Vorstandes mit der jeweiligen Thematik. …..

Du hast dich zur Transparenz bekannt. Deine Aussagen stehen für sachbezogene Antworten und eine sachliche und inhaltliche Auseinandersetzung des Vorstands mit der jeweiligen Thematik.
Ist das Transparenz und eine sachliche und inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik,
- meine Fragen über einen Zeitraum von teilweise mehr als 5 Monaten unbeantwortet zu lassen,
- Informationen in den BdF-Nachrichten am 05.04. (Registergericht) und 20.05.2022 (Entscheidung des Registergerichts) anzukündigen – und dann nicht oder allenfalls unvollständig zu liefern sowie
- Gespräche mit Vertretern der rechtsberatenden Berufe und erste Informationen dazu für die erste Juniwoche 2022 anzukündigen – und dann nichts zu liefern?
Dabei müssten eigentlich alle meine Fragen für dich als Präsident ganz einfach zu beantworten sein. Aber du hast offensichtlich nicht einmal deine beide Assistenten damit beauftragt, sachbezogene Antworten zu veröffentlichen. Bei einigen Punkten müssten nur Kopien vom wechselseitigen Schriftverkehr mit dem Registergericht veröffentlicht werden.
Ich möchte mir nicht anmaßen, mich für wirklich kundig im Vereinsrecht des BGB zu halten. Vielleicht gehe ich bei diesen Fragen sogar selber von unzutreffenden Annahmen aus. Aber insoweit sollen meine Fragen im Grunde vorrangig dazu beitragen, dass vermeidbare Fehler künftig vermieden werden und Mitgliederversammlungen für alle Beteiligten frei von Beanstandungen stattfinden können. Wenn also auf meine Fragen möglicher Weise irrige Antworten folgen würden, wäre dies doch vor allem die Chance für die Verantwortlichen, daraus eigene Rückschlüsse aus den unterschiedlichen Bewertungen im Forum zu ziehen, um vermeidbare Fehler künftig zu vermeiden. Warum nur wird nicht einmal diese Chance wahrgenommen? Ich gehe in meiner Betrachtung sogar noch weiter. Führen verweigerte Antworten nicht geradezu zu (womöglich unberechtigten) Vermutungen, Verdächtigungen?
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen


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