Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

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Bekemann
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Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Bekemann » So 30. Mai 2021, 11:40

Am 10.5.2021 ist der Schatzmeister Michael Müller-Töpler schriftlich zurückgetreten.
Zitat: "Ich trete zum 30.06.2021 als Turnierdirektor zurück."

Auf eine allgemeine Information der Mitglieder hat man bisher verzichtet.

Was wird nun? Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist damit ab dem 1.7.2021 verloren. Eine kommissarische Weitererledigung der Aufgaben ist zwar ggf. möglich, aber ein Rücktritt vom Rücktritt zur Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit ist nicht möglich. Quo vadis, BdF?

Viele Grüße
Uwe Bekemann

MScheiba
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon MScheiba » So 30. Mai 2021, 11:48

Hallo Uwe,
ich bin erstaunt welchen Wechsel es im Vorstand gibt und wie Du zu einer schriftlichen Information kommst. Unser Schatzmeister heißt Peter Bieker.

Bevor es hier wieder eskaliert, kündige ich hiermit eine Information des Vorstandes über den Stand der Arbeit und der Entwicklung im Vorstand für die kommende Woche an.

Allen noch einen schönen Sonntag

Manfred Scheiba

muetoe1943
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon muetoe1943 » So 30. Mai 2021, 12:36

Lieber Schachfreund Bekemann,

das mit dem Schnatzmeister war wohl nur ein leichter Irrtum von Dir. ;)
Wir hatten früher doch ein gutes Auskommen miteinander, oder?!!!!!

Ich bin immer noch der Meinung, dass das wichtigste ist, dass die Mitglieder Schach spielen können.
Da ich mit all diesen rechtlichen Einwendungen nicht so bewandert bin, halte ich dies für das Schachspiel kontraproduktiv.

Aus meiner persönlich Sicht erscheint es mir, es geht nicht mehr um Schach sondern um Personen, leider :(

Mein Rücktritt kam aus einer Besorgnis für den BdF heraus.
Ich hatte im April einen Sturz, bei dem ein Bruch des 7. Brustwirbels festgestellt, der auf den Nervenstrang drücken könnte.
Da eine Operation zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschloosen wurde, habe ich meinen Rückritt zum 30. 06.2021 angeboten, um dem Verein die Möglichkeit zu geben, einen Ersatz zu finden.

Da es glücklicherweise zu keiner Operation kommen wird, nehme ich meinen Rücktritt zurück und ich bin sicher, dass viele Mitglieder des Vereins das begrüßen.

Einen Schönen Sonntag
und
Grüße
Euer
TD Michael Müller-Töpler

Bekemann
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Bekemann » So 30. Mai 2021, 15:32

Natürlich heißt es "Turnierdirektor" und nicht "Schatzmeister"! Entschuldigung!

Ein Rücktritt ist rechtsgültig und kann nicht zurückgenommen werden. Darum ist der Vorstand ab dem 1.7.2021 nicht mehr beschlussfähig. Das Herumgerede um Personen, Motivationen etc. interessiert mich nicht. Mich interessiert das Wohl des Vereins und das ist mehr gefährdet denn je. Am meisten besorgt mich die offensichtliche Ahnungslosigkeit oder Sorglosigkeit, die von den Entscheidungsverantwortlichen in diesen wichtigen Belangen demonstriert wird.

Der Rücktritt Michael Müller-Töplers ist nicht angekündigt worden, er ist erklärt worden und damit rechtsgültig. Wenn es einer entsprechenden Feststellung des Amtsgerichts bedarf, so ist sie Formsache. Schon die Tatsache, dass er damals verheimlicht worden ist, ist ein nicht entschuldbares Versäumnis gegenüber dem Informationsrecht der Mitglieder! Und offenbar hat man den rechtlichen Erfordernissen - ob aus Unkenntnis oder anderen Gründen heraus - keine Bedeutung beigemessen bzw. sie vernachlässigt. Um so mehr drohen dem Verein nun die Konsequenzen. Ab dem 1.7.2021 kann der Verein nicht mehr in Eigenregie seine Belange ordnen! Ich hoffe, dass dies den Verantwortlichen langsam klar wird und sie entsprechend handeln!

Viele Grüße
Uwe Bekemann

muetoe1943
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon muetoe1943 » So 30. Mai 2021, 18:39

Hallo an alle Schachfreunde,

dann lasst die "§" regieren, ein engagierter TD.
Michael

Bekemann
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Bekemann » So 30. Mai 2021, 20:19

Guten Abend Manfred Scheiba und Michael Müller-Töpler,

damit es nachher nicht wieder naive Ausreden gibt: Es ist eine eklatante Pflichtverletzung, wenn der treuhänderisch tätige Vorstand eines Vereins die Mitglieder bewusst von Informationen ausschließt! Wenn es dieses Hinweises bedarf: Es geht nicht darum, Paragrafen regieren zu lassen, sondern um die Einhaltung der Pflichten durch den Vereinsvorstand. Haben Präsident und Turnierdirektor es verstanden, dass sie nicht willkürlich nach eigener Nase hantieren dürfen, sondern sie mit dem Vertrauen, das ihnen von den Mitgliedern durch die Wahl gegeben worden ist, verantwortlich und somit im Rahmen des Recht umzugehen haben? Warum gibt es im Zivilrecht Bestimmungen zum Vereinswesen und damit verbundene Bestimmungen? Auch um die Belange der Mitglieder gegen pflichtverletzende Handlungen und Unterlassungen der gewählten Vertreter zu schützen.

Es soll also eine Eskalation verhindert werden und es wird eine Erklärung zur Vorstandsarbeit angekündigt. Die Eskalation ist nicht mehr zu verhindern, sie ist im Begriff stattzufinden. Und es wird Entscheidungen geben, über den Kopf des Vereinsvorstandes hinweg. Das hat nichts mit dem Regieren von Paragrafren zu tun, sondern mit dem einen Verein(svorstand) bindenden Recht und der Vereinsführung durch den aktuell gewählten Vorstand.

Erklärungen hat es schon mehrere gegeben, die den dafür verwendeten Speicherplatz nicht wert waren. Der Vorstand hat nicht zu erklären, er hat die Mitglieder pflichtgemäß zu informieren! Jetzt! Und dies gilt auch für die getroffenen Vorstandsbeschlüsse in einer Protokollform! Werden diese Informationen weiterhin verweigert, wird dies den gewählten Vorstandsmitgliedern sehr bald vor die Füße fallen.

Ich habe nicht fast 23 Jahre für diesen Verein gearbeitet, um wortlos zuzusehen, wie er immer mehr vor die Wand gefahren wird! Eine Krise wie diese kann zum Existenzverlust unseres Vereins führen! Ich hoffe, dass dies allen Beteiligten bewusst ist!

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » So 30. Mai 2021, 20:25

Es gibt ja genug Befürworter dieses Vorstanda also warten wir doch einfach ab, bis der Vorstand alles komplett vor die Wand gefahren hat.

Ich verstehe diese Befürworter nicht, auf was man da noch warten will, so langsam muss es doch auch der Letzte gemerkt haben das dieser Vorstand völlig überfordert ist.
Jens Rach

Bekemann
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Bekemann » So 30. Mai 2021, 20:39

Lieber Schachfreund Michael Müller-Töpler,

ja, wir hatten in unserer gemeinsamen Zeit im früheren Vorstand ein gutes Verhältnis und eine gute Zusammenarbeit. Es lag nicht an mir, dass sich dieses Verhältnis nach meinem Ausscheiden aus dem Vorstand zum Nachteil verändert hat.

Du hast am 10.5.2021 deinen Rücktritt begründet. Du hast ihn nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen begründet. Mir - und etlichen anderen Mitgliedern, die das Glück zahlreicher persönlicher Kontakte und Freundschaften im Verein haben - liegt deine Rücktrittserklärung vor. Die von dir angegebenen Gründe sind
- die Mails zwischem "altem Vorstand" und "neuem" direkt und im Forum
- und sonstige Auseinandersetzungen zwischen BdF und ICCF,

die dich nach deiner Angabe zunehmend belastet haben.

Warum jetzt diese öffentliche anderslautende Erklärung/Begründung?

Viele Grüße
Uwe Bekemann

muetoe1943
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon muetoe1943 » So 30. Mai 2021, 22:48

Lieber Schachfreund Bekemann,

ich habe zu diesem Zeitpunkt meine Erklärung so abgegeben, wollte jedoch meinen gesundheitlichen Zustand nicht öffentlich machen.

Vielen Dank für Deine Zeilen

Michael

JoergFuchs
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon JoergFuchs » Di 1. Jun 2021, 17:36

Ich zitiere zunächst aus einer Mitteilung vom 30.05.2021 unseres Präsidenten:

"Bevor es hier wieder eskaliert, kündige ich hiermit eine Information des Vorstandes über den Stand der Arbeit und der Entwicklung im Vorstand für die kommende Woche an."

Die Woche ist zwar noch nicht abgelaufen, aber die Zeit drängt. Wir warten daher voller Ungeduld auf diese Erklärung.

Das im folgenden Link beschriebene Verfahren (Notvorstand), ist kaum noch abwendbar:

https://www.vereinswelt.de/notvorstand-2

Jeder Tag, andem der Vorstand nicht handelt und diesen damit vergeudet, macht dieses Verfahren warscheinlicher. Am Ende steht dann schlimmstenfalls die Vereinsauflösung. Das will doch wohl keiner! Oder?

BG
J.Fuchs

tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Mi 2. Jun 2021, 12:46

Aus dem Nachrichtendienst des BdF (https://www.bdf-fernschachbund.de)

Wichtige Mitteilung
Autor: Hartmut Hering am 02.06.2021 - 12.14

Liebe Fernschachfreunde

Durch einige widrige Umstände (unter anderem Rücktritte innerhalb der Vorstandschaft) ist eine Lage entstanden, die einige Handlungen erfordert. Unter anderem eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Wir sind derzeit dabei alles zu prüfen und die Termine für die entsprechenden Schritte festzulegen. Weitere Informationen werden wir Euch mitteilen, sobald diese vorliegen.

Der Vorstand
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » Mi 2. Jun 2021, 23:46

Mal eine Frage dazu:

Kann man davon ausgehen das da alle Vorstandsämter neu besetzt werden müssen?

Ansonsten dürfte das nicht all zu viel bringen.
Jens Rach

tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Do 3. Jun 2021, 08:50

Grundsätzlich dürfte es sich nur um eine Nachwahl vakanter Vorstandsämter handeln.

Wenn du mit der Besetzung eines Vorstandsamtes nicht einverstanden bist, dann hast du die Chance bei der nächsten regulären Wahl hierfür zu kandidieren.

Oder du kandidierst nun für eine vakante Stelle und versuchst aus dieser heraus etwas zu verbessern.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » Do 3. Jun 2021, 22:12

Grundsätzlich dürfte es sich nur um eine Nachwahl vakanter Vorstandsämter handeln.

Wenn du mit der Besetzung eines Vorstandsamtes nicht einverstanden bist, dann hast du die Chance bei der nächsten regulären Wahl hierfür zu kandidieren.

Oder du kandidierst nun für eine vakante Stelle und versuchst aus dieser heraus etwas zu verbessern.


Zu 1. das wäre fatal und nichts an der Situation ändern.

Zu 2. Da gibt es Personen die das wesentlich besser können, ich weiß wann ich etwas nicht erfüllen kann.
Ansonsten hätte ich es wohl schon einmal versucht.
Zu 3. unter diesem Vorsitz, nein danke, wenn schon Leute flüchten die wesentlich entspannter sind, ist das bestimmt nichts für mich

Bedeutet ja aber nun nicht das ich stillschweigend zusehen muss, wie der BdF in Grund und Boden gefahren wird.

Wie sieht es denn mit Dir aus wenn Du so überzeugt bist vom derzeitigen Vorstand?
Jens Rach

tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Fr 4. Jun 2021, 07:42

Zunächst einmal ziehe ich den Hut vor jeder/m, die/der sich für so eine Position zur Verfügung stellt. Dass das nicht nur mit Spaß und Freude verbunden ist, ist allgemein bekannt. Ich traue es mir aktuell weder zu noch hätte ich die Kapazitäten dafür. Ich war bei der Wahl einiger Vorstandsmitglieder skeptisch und diese Skepsis hat sich soweit es meine Erwartung und Einschätzung betrifft bisher leider bestätigt. Allerdings muss ich auch das demokratisch ergangene Abstimmungsverhältnis akzeptieren. Es bringt uns nicht weiter, nur zu sagen "Der kann das nicht. Der muss weg." Dann müssen auch Ersatzlösungen präsentiert werden. Wir alle haben die Möglichkeit, an Veränderungen - insbesondere Verbesserungen - zum Wohle des Vereins mitzuwirken.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt


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