Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Hallo Herr Nickel
zu 1: Wenn ich Sie da falsch verstanden haben sollte, tut es mir leid. Es war dann vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich wollte Ihnen nicht falsches unterstellen. Auf den Vergleich mit der Wahl des Kanzlerkandidaten einzugehen ist zwar jetzt etwas off-topic, aber: Ja, mag sein, dass das "wer" in der praktischen Anwendung vielleicht auf dieser Ebene ein Gewicht hatte. Was für Auswirkungen es dann letztlich im September auf die Zahl der Wählerstimmen haben wird ist wieder eine andere Sache. Umso mehr für mich ein Grund, darauf hinzuweisen, dass die Argumente das Wichige sind, nicht die Namen derer die ein Vorhaben unterstützen oder ablehnen. Wenngleich natürlich die Gewichtung eines Arguments durchaus davon abhängen kann "wer" es sagt und welche Expertise dahintersteht. Aber dazu muss das Argument eben erst mal ausgesprochen werden. Dies war in SF Busemanns Post allerdings nicht der Fall.
zu 2: Ihre Befürchtungen mögen richtig oder falsch sein. Nichtsdestotrotz ist es nun mal ein demokratisches Recht ein solches Begehren anzustoßen. Ich gebe jedem Recht, der der Meinung ist, dass dies nur der letzte Schritt sein sollte. Aber: Es ist meiner Meinung nach tatsächlich so dass so ein Begehren eine offene Situation schafft. Auch in der Politik gibt es durchaus genug Beispiele für Volksbegehren, die eben nicht durchgingen, während das vorherige Minderheitenvotum die entsprechenden Stimmen bekam. Was den Schaden für den BdF betrifft mag jeder selbst entschieden, wo er den größeren Schaden sieht. Das ist eines der Argumente die sowohl für als auch gegen das Begehren stehen können. Klar ist: Wir haben im Moment eine schwierige Situation. Auch dies wird von außen bemerkt. Ob es den Initiatoren gelingt ihre Anhänger stärker zu mobilisieren kann ich nicht beurteilen. Wenn ich mir die Forumsposts so ansehe, ist die Waage recht ausgeglichen bzw. ist sogar eher auf Seite derer, die diesen harten Schritt nicht gehen wollen. Letztlich aber ist es ein demokratischer Prozess der abzuwarten bleibt. Und vielleicht, mit etwas Glück, findet sich ja eine andere, eine bessere Lösung. Dazu müssen sich aber einige verhärtete Fronten bewegen. Und das wäre für mich eigentlich die Wunschlösung, auf die ich nach wie vor meine Hoffnungen setze.
zu 3: Nun das Hinterzimmer... Tja, sie haben selbst die Wahl des Kanzlerkandidaten ins Spiel gebracht. Ich glaube Markus Söder hat den Begriff auch so verwendet. Sorry, ich bin aus Bayern. Und das war keine Polemik sondern eben eine Feststellung. Schauen wir uns den Post von SF Busemann mal an. Er bestand aus 3 Sätzen. Sinngemäß etwa so
a) ein paar Mitglieder möchten ihre Sorge zum Ausdruck bringen.
Ja, können Sie. Besorgt sind die Befürworter allerdings auch. Die machen das nicht, weil Ihnen gerade dank Corona langweilig ist (zumindest hoffe ich das). Ich würde keiner Partei unterstellen dass sie nicht besorgt über die derzeitige Situation ist. Insofern. Inhaltlich nicht wirklich aufschlussreich. Argumentativ auch nicht.
b) Sie halten die Abwahl des demokratisch gewählten Präsidenten für den falschen Weg
Hier ist die wahre Polemik. "Des demokratisch gewählten Präsidenten". Das erweckt den Eindruck dass eine Abberufung durch ein Mitgliederbegehren und eine nachfolgende Abstimmung nicht demokratisch wäre. Aber genau das ist Basisdemokratie und auch satzungsgemäß abgedeckt. Ansonsten werden auch keine alternativen Wege aufgezeigt. Also einfach ein "Weiter so"? Das kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
c) Deswegen raten wir ab
Ja, klar. Das ist die logische Folge. Wenn ich etwas nicht will rate ich davon ab. Nicht ungewöhnlich aber auch nicht hilfreich im Sinne der Entscheidungsfindung. Keine Argumente, kein Auseinandersetzen mit der Situation. Keine Gegenvorschläge. Absolut nichts was man mit dem Wort "hilfreich" versehen könnte.
Mehr außer nachfolgend 4 Namen war dann auch nicht mehr zu finden.
zu 4:
a) Mehr als bewerben können wir das Forum nicht. Aber wenn es so wenig bekannt ist, warum macht dieser Thread dann so vielen Angst? Wie entsteht denn der Schaden in der Aussenwirkung wenn sowieso kaum jemand das Forum kennt? Irgendwie seltsam.
b) da gebe ich Ihnen allerdings recht. Die Debatte ist verworren und erstreckt sich nun über ein gutes Dutzend Threads (wenns reicht). Die ganze Situation ist verworren und ich kann verstehen dass man sich von der Masse der Posts geradezu "erschlagen" fühlen muss. Mir wäre es persönlich auch lieber wenn sich die Parteien aufeinander zu bewegen würden statt voneinander weg. Nur... passieren muss etwas. Wenn nicht durch das Mitgliedsbegehren dann eben auf andere Weise.
c) Nun das ist allerdings eine reine Vermutung. Kann so sein, muss aber nicht. Persönlich teile ich diese Einschätzung nicht.
zu 1: Wenn ich Sie da falsch verstanden haben sollte, tut es mir leid. Es war dann vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich wollte Ihnen nicht falsches unterstellen. Auf den Vergleich mit der Wahl des Kanzlerkandidaten einzugehen ist zwar jetzt etwas off-topic, aber: Ja, mag sein, dass das "wer" in der praktischen Anwendung vielleicht auf dieser Ebene ein Gewicht hatte. Was für Auswirkungen es dann letztlich im September auf die Zahl der Wählerstimmen haben wird ist wieder eine andere Sache. Umso mehr für mich ein Grund, darauf hinzuweisen, dass die Argumente das Wichige sind, nicht die Namen derer die ein Vorhaben unterstützen oder ablehnen. Wenngleich natürlich die Gewichtung eines Arguments durchaus davon abhängen kann "wer" es sagt und welche Expertise dahintersteht. Aber dazu muss das Argument eben erst mal ausgesprochen werden. Dies war in SF Busemanns Post allerdings nicht der Fall.
zu 2: Ihre Befürchtungen mögen richtig oder falsch sein. Nichtsdestotrotz ist es nun mal ein demokratisches Recht ein solches Begehren anzustoßen. Ich gebe jedem Recht, der der Meinung ist, dass dies nur der letzte Schritt sein sollte. Aber: Es ist meiner Meinung nach tatsächlich so dass so ein Begehren eine offene Situation schafft. Auch in der Politik gibt es durchaus genug Beispiele für Volksbegehren, die eben nicht durchgingen, während das vorherige Minderheitenvotum die entsprechenden Stimmen bekam. Was den Schaden für den BdF betrifft mag jeder selbst entschieden, wo er den größeren Schaden sieht. Das ist eines der Argumente die sowohl für als auch gegen das Begehren stehen können. Klar ist: Wir haben im Moment eine schwierige Situation. Auch dies wird von außen bemerkt. Ob es den Initiatoren gelingt ihre Anhänger stärker zu mobilisieren kann ich nicht beurteilen. Wenn ich mir die Forumsposts so ansehe, ist die Waage recht ausgeglichen bzw. ist sogar eher auf Seite derer, die diesen harten Schritt nicht gehen wollen. Letztlich aber ist es ein demokratischer Prozess der abzuwarten bleibt. Und vielleicht, mit etwas Glück, findet sich ja eine andere, eine bessere Lösung. Dazu müssen sich aber einige verhärtete Fronten bewegen. Und das wäre für mich eigentlich die Wunschlösung, auf die ich nach wie vor meine Hoffnungen setze.
zu 3: Nun das Hinterzimmer... Tja, sie haben selbst die Wahl des Kanzlerkandidaten ins Spiel gebracht. Ich glaube Markus Söder hat den Begriff auch so verwendet. Sorry, ich bin aus Bayern. Und das war keine Polemik sondern eben eine Feststellung. Schauen wir uns den Post von SF Busemann mal an. Er bestand aus 3 Sätzen. Sinngemäß etwa so
a) ein paar Mitglieder möchten ihre Sorge zum Ausdruck bringen.
Ja, können Sie. Besorgt sind die Befürworter allerdings auch. Die machen das nicht, weil Ihnen gerade dank Corona langweilig ist (zumindest hoffe ich das). Ich würde keiner Partei unterstellen dass sie nicht besorgt über die derzeitige Situation ist. Insofern. Inhaltlich nicht wirklich aufschlussreich. Argumentativ auch nicht.
b) Sie halten die Abwahl des demokratisch gewählten Präsidenten für den falschen Weg
Hier ist die wahre Polemik. "Des demokratisch gewählten Präsidenten". Das erweckt den Eindruck dass eine Abberufung durch ein Mitgliederbegehren und eine nachfolgende Abstimmung nicht demokratisch wäre. Aber genau das ist Basisdemokratie und auch satzungsgemäß abgedeckt. Ansonsten werden auch keine alternativen Wege aufgezeigt. Also einfach ein "Weiter so"? Das kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
c) Deswegen raten wir ab
Ja, klar. Das ist die logische Folge. Wenn ich etwas nicht will rate ich davon ab. Nicht ungewöhnlich aber auch nicht hilfreich im Sinne der Entscheidungsfindung. Keine Argumente, kein Auseinandersetzen mit der Situation. Keine Gegenvorschläge. Absolut nichts was man mit dem Wort "hilfreich" versehen könnte.
Mehr außer nachfolgend 4 Namen war dann auch nicht mehr zu finden.
zu 4:
a) Mehr als bewerben können wir das Forum nicht. Aber wenn es so wenig bekannt ist, warum macht dieser Thread dann so vielen Angst? Wie entsteht denn der Schaden in der Aussenwirkung wenn sowieso kaum jemand das Forum kennt? Irgendwie seltsam.
b) da gebe ich Ihnen allerdings recht. Die Debatte ist verworren und erstreckt sich nun über ein gutes Dutzend Threads (wenns reicht). Die ganze Situation ist verworren und ich kann verstehen dass man sich von der Masse der Posts geradezu "erschlagen" fühlen muss. Mir wäre es persönlich auch lieber wenn sich die Parteien aufeinander zu bewegen würden statt voneinander weg. Nur... passieren muss etwas. Wenn nicht durch das Mitgliedsbegehren dann eben auf andere Weise.
c) Nun das ist allerdings eine reine Vermutung. Kann so sein, muss aber nicht. Persönlich teile ich diese Einschätzung nicht.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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- Registriert: Mi 28. Apr 2021, 19:00
Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Guten Abend, Herr Hering!
2 : 2, was die Anzahl unserer Postings betrifft, und dabei möchte ich es belassen. Ob das ein Remis ist, mögen die Leser beurteilen. Ich für meinen Teil denke, wir sollten uns nun wirklich den Sachfragen zuwenden. Und dazu hoffe ich, konstruktiv beitragen zu können, indem ich darum bitte, hier Infos und Vorschläge zu einem der mir am wichtigsten erscheinenden Punkte aus dem Antrag zum Mitgliederbegehren zu sammeln und zu diskutieren. Ich zitiere:
Es ist eigentlich nicht meine Baustelle, weil ich an diesen Turnieren u.a. mangels Zeit nicht teilnehme, aber es leuchtet mir ein, dass es sehr wichtige Veranstaltungen sind und dass die Mitglieder gern wüssten, wie es hier weitergehen soll.
Zum Punkt DFMM habe ich eben mal einiges hier quergelesen, was mir aber in vielem unverständlich geblieben ist, weil ziemlich formalistisch; zu den internationalen Einladungsturnieren habe ich nichts gefunden (vielleicht weil ich nicht alles durchgeforstet habe?!).
Um die Handlungsfähigkeit des BdF aufrechtzuerhalten und zu stärken, wäre es wünschenswert, wenn in diesen Punkten von den zuständigen Schachfreunden nun klare Ansagen gemacht werden, wie es weitergehen soll, was notwendig ist, was geht und was nicht geht bzw. zu vermeiden ist.
Ich hoffe, mein Vorschlag ist nicht zu naiv, aber so verstehe ich den Aufruf: "Jetzt packen wir's mal!" - ganz egal, was aus dem MBG (Mitgliederbegehren) wird.
Herr Scheiba sollte die Chance ergreifen, sich hier zu den Sachfragen zu äußern.
Amici sumus
(hat einen guten Klang und ist Programm)
Arno Nickel
p.s. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich selbst an den Sachdiskussionen nicht intensiv beteiligen werde, weil mein Hauptschwerpunkt im ICCF und auf vielen anderen Schachgebieten liegt. Dank aber an alle für ihre Aufmnerksamkeit!
2 : 2, was die Anzahl unserer Postings betrifft, und dabei möchte ich es belassen. Ob das ein Remis ist, mögen die Leser beurteilen. Ich für meinen Teil denke, wir sollten uns nun wirklich den Sachfragen zuwenden. Und dazu hoffe ich, konstruktiv beitragen zu können, indem ich darum bitte, hier Infos und Vorschläge zu einem der mir am wichtigsten erscheinenden Punkte aus dem Antrag zum Mitgliederbegehren zu sammeln und zu diskutieren. Ich zitiere:
- Es ist von Manfred Scheiba zu vertreten, dass durch sein unzureichendes Handeln in 2021 die jährlichen internationalen Einladungsturniere des Vereins nicht stattfinden können und die nach der Mannschaftsturnierordnung des Vereins festgeschriebene Deutsche Fernschach-Mannschaftsmeisterschaft nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wird.
Es ist eigentlich nicht meine Baustelle, weil ich an diesen Turnieren u.a. mangels Zeit nicht teilnehme, aber es leuchtet mir ein, dass es sehr wichtige Veranstaltungen sind und dass die Mitglieder gern wüssten, wie es hier weitergehen soll.
Zum Punkt DFMM habe ich eben mal einiges hier quergelesen, was mir aber in vielem unverständlich geblieben ist, weil ziemlich formalistisch; zu den internationalen Einladungsturnieren habe ich nichts gefunden (vielleicht weil ich nicht alles durchgeforstet habe?!).
Um die Handlungsfähigkeit des BdF aufrechtzuerhalten und zu stärken, wäre es wünschenswert, wenn in diesen Punkten von den zuständigen Schachfreunden nun klare Ansagen gemacht werden, wie es weitergehen soll, was notwendig ist, was geht und was nicht geht bzw. zu vermeiden ist.
Ich hoffe, mein Vorschlag ist nicht zu naiv, aber so verstehe ich den Aufruf: "Jetzt packen wir's mal!" - ganz egal, was aus dem MBG (Mitgliederbegehren) wird.
Herr Scheiba sollte die Chance ergreifen, sich hier zu den Sachfragen zu äußern.
Amici sumus
(hat einen guten Klang und ist Programm)
Arno Nickel
p.s. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich selbst an den Sachdiskussionen nicht intensiv beteiligen werde, weil mein Hauptschwerpunkt im ICCF und auf vielen anderen Schachgebieten liegt. Dank aber an alle für ihre Aufmnerksamkeit!
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Den Worten von SF Nickel kann ich mich an dieser Stelle nur anschließen. Genau das habe ich eigentlich gemeint, als ich die fehlenden Argumente angesprochen habe.
Ganz egal wie das MBG jetzt ausgehen mag, lässt es ja erst mal die Sachfragen, von denen SF Nickel eine herausgestellt hat, ungelöst. Aber gerade mit einer zufriedenstellenden Lösung eben dieser Fragen steht und fällt der Verein. Von der Lösung dieser Fragen hängt die Zufriedenheit der Mitglieder (und damit letztlich auch das Ergebnis dieses MBG) ab.
Der Aufruf zu einer MBG ist da. Man kann dafür sein oder dagegen. Wie es letztlich ausgeht hängt jetzt aber vor allem davon ab ob und wie die offenen Probleme gelöst werden. Daher stimme ich SF Nickel hier absolut zu. Diese Fragen müssen jetzt in den Vordergrund rücken. Letztlich geht es uns allen im Forum, uns allen im Verein ja um dasselbe, nämlich den Verein zu erhalten und wenn möglich voranzubringen. Auch wenn die Ansichten über die richtigen Wege vielleicht unterschiedlich sein mögen, so ist das Ziel letztlich doch dasselbe. Und das werden wir nur erreichen, wenn wir eben diese ungelösten Sachfragen diskutieren und nach Lösungswegen suchen.
Und damit schließe auch ich an dieser Stelle mit einem
Amici Sumus
Ganz egal wie das MBG jetzt ausgehen mag, lässt es ja erst mal die Sachfragen, von denen SF Nickel eine herausgestellt hat, ungelöst. Aber gerade mit einer zufriedenstellenden Lösung eben dieser Fragen steht und fällt der Verein. Von der Lösung dieser Fragen hängt die Zufriedenheit der Mitglieder (und damit letztlich auch das Ergebnis dieses MBG) ab.
Der Aufruf zu einer MBG ist da. Man kann dafür sein oder dagegen. Wie es letztlich ausgeht hängt jetzt aber vor allem davon ab ob und wie die offenen Probleme gelöst werden. Daher stimme ich SF Nickel hier absolut zu. Diese Fragen müssen jetzt in den Vordergrund rücken. Letztlich geht es uns allen im Forum, uns allen im Verein ja um dasselbe, nämlich den Verein zu erhalten und wenn möglich voranzubringen. Auch wenn die Ansichten über die richtigen Wege vielleicht unterschiedlich sein mögen, so ist das Ziel letztlich doch dasselbe. Und das werden wir nur erreichen, wenn wir eben diese ungelösten Sachfragen diskutieren und nach Lösungswegen suchen.
Und damit schließe auch ich an dieser Stelle mit einem
Amici Sumus
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Am 25.04.2021 war zu lesen:
"Die Anzahl der Zustimmungen wird in unregelmäßigen Abständen hier auf der Seite fortgeschrieben"
Inzwischen ist eine Woche vergangen. Gibt es schon bald einen ersten Zwischenstand?
BG
J.Fuchs
"Die Anzahl der Zustimmungen wird in unregelmäßigen Abständen hier auf der Seite fortgeschrieben"
Inzwischen ist eine Woche vergangen. Gibt es schon bald einen ersten Zwischenstand?
BG
J.Fuchs
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Welche Fristen gibt es zur Sammlung der Unterschriften bzw. welche Frist hat der Initiator Jens Rach sich selbst dafür gesetzt?
Für Bürgerbegehren uä. gibt es auf Bundes- und Länderebene mitunter konkrete Vorschriften. Gibt es diese auch für Mitgliederbegehren in Vereinen?
Für Bürgerbegehren uä. gibt es auf Bundes- und Länderebene mitunter konkrete Vorschriften. Gibt es diese auch für Mitgliederbegehren in Vereinen?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Ich bin jetzt kein Experte für Vereinsrecht, aber im BGB ist dazu - zumindest in den speziellen Paragraphen die sich auf Vereine beziehen - nichts zu finden. Muss aber natürlich nichts bedeuten. Wenn die Juristerei damit erledigt wäre, dass man in einem Inhaltsverzeichnis einen Paragraphen findet, bräuchte man vermutlich kein Studium dafür 

Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Es gibt keine Frist.
Das Begehren wird juristisch in dem Moment geboren, wenn es beim Vorstand eingeht. Und das ist bislang nicht der Fall. Was bislang geschehen ist, sind nur Vorarbeiten.
Trotzdem fände auch ich einen Zwischenstand interessant.
Das Begehren wird juristisch in dem Moment geboren, wenn es beim Vorstand eingeht. Und das ist bislang nicht der Fall. Was bislang geschehen ist, sind nur Vorarbeiten.
Trotzdem fände auch ich einen Zwischenstand interessant.
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Das ist jetzt nicht die Antwort, die ich von einem Vorstandsmitglied erwartet hätte.
Es hätte jetzt seitens des Vorstandes zwei Antwortmöglichkeiten gegeben. "Die Rechtslage ist so und so." oder "Wir wissen es noch nicht und kümmern uns gerade darum."
Lieber Hartmut, dir als Geschäftsführer und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes des BdF gebe ich die Empfehlung, alle rechtlichen Fragen rund um das Mitgliederbegehren rechtzeitig zu klären. Wie will denn der Vorstand die Zulässigkeit prüfen, wenn das Begehren eingereicht ist?
Es hätte jetzt seitens des Vorstandes zwei Antwortmöglichkeiten gegeben. "Die Rechtslage ist so und so." oder "Wir wissen es noch nicht und kümmern uns gerade darum."
Lieber Hartmut, dir als Geschäftsführer und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes des BdF gebe ich die Empfehlung, alle rechtlichen Fragen rund um das Mitgliederbegehren rechtzeitig zu klären. Wie will denn der Vorstand die Zulässigkeit prüfen, wenn das Begehren eingereicht ist?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Vielen Dank Thomas. Also ist es in etwa vergleichbar mit einem "Initiierendes Bürgerbegehren". Man kann sich unendlich viel Zeit lassen.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Es geht nicht um ein "Sich-Zeit-lassen". Wenn 10 % der Mitglieder es verlangen, ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen und über die aufgeworfen Fragen abzustimmen.
Ob die 10 % es morgen verlangen oder Pfingsten oder nächstes Jahr spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie es verlangen, dann ist es soweit.
Meine persönliche Meinung (Mutmaßung) ist allerdings, dass die 10 % nicht zusammen kommen, sofern sie nicht in den ersten 4 Wochen seit dem Aufruf zusammen gekommen sind.
Deshalb fände ich eine "Wasserstandsmeldung" des Initiators auch so interessant.
Ob die 10 % es morgen verlangen oder Pfingsten oder nächstes Jahr spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie es verlangen, dann ist es soweit.
Meine persönliche Meinung (Mutmaßung) ist allerdings, dass die 10 % nicht zusammen kommen, sofern sie nicht in den ersten 4 Wochen seit dem Aufruf zusammen gekommen sind.
Deshalb fände ich eine "Wasserstandsmeldung" des Initiators auch so interessant.
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
tschmidt hat geschrieben:Das ist jetzt nicht die Antwort, die ich von einem Vorstandsmitglied erwartet hätte.
Es hätte jetzt seitens des Vorstandes zwei Antwortmöglichkeiten gegeben. "Die Rechtslage ist so und so." oder "Wir wissen es noch nicht und kümmern uns gerade darum."
Lieber Hartmut, dir als Geschäftsführer und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes des BdF gebe ich die Empfehlung, alle rechtlichen Fragen rund um das Mitgliederbegehren rechtzeitig zu klären. Wie will denn der Vorstand die Zulässigkeit prüfen, wenn das Begehren eingereicht ist?
Naja, für Deine Erwartungshaltung kann ich nichts. Letztlich wird, wenn so ein Begehren wirklich eingereicht wird, auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung stattfinden. Bisher gibt es aber nur die Vorarbeiten dafür. Soll man auf Vereinskosten nun Rechtsanwälte bemühen für ein Begehren, welches noch gar nicht eingereicht wurde? Und wie erklärt der Vorstand diese Ausgaben, wenn dann so ein Begehren gar nicht eingereicht wird, während das Geld vielleicht in anderen, notwendigeren Investitionen besser und im Sinne der Mitglieder angelegt gewesen wäre? Im Moment müssen wir uns um die Probleme kümmern, die akut sind. Und für ein noch nicht eingereichtes Begehren trifft das eben nun mal nicht zu.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Grundlageninformationen sind heutzutage auch ohne Geldleistungen zu erhalten. Hast du ja schon mit begonnen. Ein Blick ins BGB und andere relevante Vorschriften kosten zunächst nichts. Zudem ist es immer hilfreich, wenn man gut vernetzt ist und den einen oder anderen 'Experten' im Verein kennt. Das hat ja in der Vergangenheit auch schon gut funktioniert. Geld sollte, wenn überhaupt, natürlich erst im konkreten Fall in die Hand genommen werden.
Unterläge der Präsident, gegen den sich Punkt 1 des Begehrens richtet, einem Mitwirkungsverbot? Dürfte er eine Beschlussfassung herbeiführen (oder eben auch verhindern)?
Genau! Ich hatte noch ein par Fragen hierzu. Nach der Ankündigung von FSF Uwe Bekemann http://www.fernschach.org/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=315&p=2414#p2414 bin ich aber guter Dinge, diese hier und jetzt nicht stellen zu müssen.
Unterläge der Präsident, gegen den sich Punkt 1 des Begehrens richtet, einem Mitwirkungsverbot? Dürfte er eine Beschlussfassung herbeiführen (oder eben auch verhindern)?
Asmodis hat geschrieben:Im Moment müssen wir uns um die Probleme kümmern, die akut sind.
Genau! Ich hatte noch ein par Fragen hierzu. Nach der Ankündigung von FSF Uwe Bekemann http://www.fernschach.org/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=315&p=2414#p2414 bin ich aber guter Dinge, diese hier und jetzt nicht stellen zu müssen.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Hallo Herr Schmidt, liebe Fernschachfreunde und -freundinnen,
auch zum Thema Mitgliederbegehren ein letzter Post von mir. Ich konnte in der letzten Woche mit den Befürwortnern und dem Vorstand sprechen. Die Rechtslage ist klar. Herr Reichert hat sie bereits dargestellt. Die Satzung des BdF sowie § 37 BGB sehen keine Fristen vor. Es liegt ausschließlich an den Befürwortern des Mitgliederbegehrens, ob sie dies mit einer konkreten Anzahl von nachgewiesenen Befürwortern dem Vorstand des BdF anzeigen, der seinerseits dann offiziell feststellen müsste, ob das Quorum von 10% genau an diesem Stichtag erfüllt ist, oder nicht. Ist dass Quorum erfüllt, muss die Abstimmung unter Einhaltung der Fristen für eine Mitgliederversammlung durch den Vorstand eingeleitet werden. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind im BdF der Präsident und der Geschäftsführer. Es ist offensichtlich, dass ein Vorstand so lange im Amt ist, wie er nicht abgewählt wird oder sein Amt niederlegt. Ob und wann die Befürworter sich in dieser Sache an den Vorstand wenden ist ausschließlich deren Sache.
Viele Grüße und eine gute Woche
Ludger Heiermann
auch zum Thema Mitgliederbegehren ein letzter Post von mir. Ich konnte in der letzten Woche mit den Befürwortnern und dem Vorstand sprechen. Die Rechtslage ist klar. Herr Reichert hat sie bereits dargestellt. Die Satzung des BdF sowie § 37 BGB sehen keine Fristen vor. Es liegt ausschließlich an den Befürwortern des Mitgliederbegehrens, ob sie dies mit einer konkreten Anzahl von nachgewiesenen Befürwortern dem Vorstand des BdF anzeigen, der seinerseits dann offiziell feststellen müsste, ob das Quorum von 10% genau an diesem Stichtag erfüllt ist, oder nicht. Ist dass Quorum erfüllt, muss die Abstimmung unter Einhaltung der Fristen für eine Mitgliederversammlung durch den Vorstand eingeleitet werden. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind im BdF der Präsident und der Geschäftsführer. Es ist offensichtlich, dass ein Vorstand so lange im Amt ist, wie er nicht abgewählt wird oder sein Amt niederlegt. Ob und wann die Befürworter sich in dieser Sache an den Vorstand wenden ist ausschließlich deren Sache.
Viele Grüße und eine gute Woche
Ludger Heiermann
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Die Anzahl der Zustimmungen wird in unregelmäßigen Abständen hier auf der Seite fortgeschrieben.
Gibt es schon eine erste Fortschreibung?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
Das würde mich so langsam auch mal interessieren.
Ich fände es etwas unglücklich, wenn kurz nach der jetzt bereits anberaumten außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund des Mitgliederbegehrens eine weitere solche Versammlung stattfinden müsste. Das verursacht vermutlich einen Berg an Arbeit und Kosten.
Ich fände es etwas unglücklich, wenn kurz nach der jetzt bereits anberaumten außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund des Mitgliederbegehrens eine weitere solche Versammlung stattfinden müsste. Das verursacht vermutlich einen Berg an Arbeit und Kosten.
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