Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Alle Posts, die mit dem Thema Deutscher Fernschachbund e.V. (BdF) zu tun haben
ThomasReichert
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon ThomasReichert » So 20. Jun 2021, 07:54

bdf25005 hat geschrieben: Sollten es aber noch am 05.07./06.07., also ein bis zwei Tage vor dem Fristablauf, für ein bestimmtes Amt überhaupt noch keinen Kandidaten geben


Fristablauf 27.06., oder?
Ist nicht mehr lange hin.

Asmodis
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Asmodis » So 20. Jun 2021, 09:47

Die Frist wurde verlängert, da wir verpflichtet sind in allen unseren Nachrichtenmedien (also auch in der Fernschachpost) auf die Mitgliederversammlung und die Bewerbungsfrist aufmerksam zu machen. Da es aber mit der rechtzeitigen Drucklegung Schwierigkeiten gab, waren wir gezwungen die Bewerbungsfrist auf den 7.7. zu verlängern.

Ich hab das gestern in die Nachrichten noch geschrieben, aber den Link auf der Hauptseite noch nicht gesetzt. Aber nach einem vollen Computertag mit lauter kleinen Änderungen ist bei der Hitze irgendwann einfach mal Schluss. Das mag mein Migräneschädel derzeit nicht so gerne.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Bekemann
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Bekemann » So 20. Jun 2021, 10:34

Hallo Hartmut,

sieh mir meine Kritik bitte nach, aber eine (außerordentliche) MV ist sehr sorgfältig zu planen. Es kann nicht angehen, dass eine Verzögerung in der Drucklegung der Fernschachpost verantwortlich dafür ist, dass die bereits veröffentlichte Einladung plötzlich im Nachhinein wieder geändert wird/werden muss.
In den Nachrichten schreibst du für den Vorstand: "Aufgrund einer vom Vorstand nicht verschuldeten Verspätung bei der Auslieferung der Fernschachpost wird der Termin für die Bewerbungen um 10 Tage verlängert. Dies ist notwendig, ..." Euer Schritt ist also "notwendig", um eine gültige Einladung hinzubekommen - und was ist mit denen, die zwar hinreichend, aber selten die Homepage aufsuchen, den ursprünglichen Termin gelesen und als für sich gültig gemerkt haben? Es gibt damit zwei unterschiedliche Fristen in der Einladung. Man mag dies in der Rubrik "Formalien" abtun, aber im Rechtswesen wird "formell" und "materiell" geprüft und entschieden. Rechtswidrig ist ein Vorgang, wenn er in einer dieser beiden Prüfungen oder in beiden durchfällt.
Habt ihr zusätzlich noch jemanden gefragt, der in dieser Frage eine belastbare Auskunft geben kann?

Zu bedenken gebe ich zwei Punkte: Die Fernschachpost ist im Juni des Jahres (heute) noch nicht mit der Ausgabe 2/2021 erschienen. Sie ist ohnehin also stark rückständig. Und plötzlich wird eine Verzögerung in der Drucklegung als Grund für die Änderung der Einladung benannt? Dabei ärgert es mich auch persönlich, dass in der Veröffentlichung im Nachrichtensystem "vom Vorstand nicht verschuldeten Verspätung der ..." steht. Geht mal davon aus, dass es keinen Menschen interessiert, wem hier ein Verschulden zuzurechnen ist. Warum weist ihr alle Schuld von euch und kreidet die Sache damit anderen an?
Seid dankbar und froh, dass ihr jemanden habt (ich lasse den Namen jetzt bewusst weg), der für euch die Fernschachpost übernommen hat! Sonst wäre sie schon längst tot! Und er kann so stark rückständig gewordene Ausgaben nicht flugs nachholen. Ich habe ca. 80 Ausgaben der Fernschachpost für den Verein erfüllt und weiß, welcher immense Arbeitsaufwand damit verbunden ist. Man muss auch immer für mehrere Ausgaben einen Vorlauf haben, um immer in der Zeit zu sein und belastbar planen zu können. Das ist seit der Ausgabe 1/2021 völlig unter die Räder gekommen und dem Vorstand anzulasten (der dann glücklicherweise die Unterstützung erhalten hat, die jetzt als Sündenbock für die Änderung der Einladung hingestellt wird). Sorry, aber so stelle ich mir keine ordentliche Vorstandsarbeit vor!

Und du schreibst: "da wir verpflichtet sind in allen unseren Nachrichtenmedien ...". Wann kommt der Newsletter mit der Einladung?

Sorry, Hartmut, aber sieh mir nach, dass ich hier einmal sehr kritisch schreiben muss!

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Uwe Staroske
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Uwe Staroske » Mo 21. Jun 2021, 12:21

Verstehe ich es richtig, dass die FSP als Grund herhalten muss, weshalb die Frist für Nominierungen verändert wurde?
Woher wissen wir, dass jetzt diese Frist die endgültige ist ?
Vielleicht sollte sich der Verein in formaler Hinsicht mal kompetenten Rat einholen.

Asmodis
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Asmodis » Di 6. Jul 2021, 21:01

Letzte Bewerbungsmöglichkeit. Am 7.7. endet die Bewerbungsfrist für die vakanten Posten. Wer sich also noch kurzfristig entscheiden möchte, hat noch bis 7.7. 23:59 Uhr Zeit. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtig werden.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

mdorer
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon mdorer » Mo 12. Jul 2021, 12:50

und Stand heute für alle Ämter Kandidaten gefunden ?
Manfred Dorer

Asmodis
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Asmodis » Mo 12. Jul 2021, 13:30

jep. Wir haben für alle Ämter Kandidaten gefunden. Übers WE musste allerdings vordringlich erst der Wahlbrief für die Druckerei fertiggemacht werden da hier Termine eingehalten werden müssen, damit alles rechtzeitig ankommt. Die Liste der Kandidaten stelle ich bei den Mitteilungen des Vorstands in der nächsten Stunde rein.

Edit: ist in den Vorstandsmitteilungen bzw. auf der Hauptseite verlinkt.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

SchulzR
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon SchulzR » So 18. Jul 2021, 10:45

Hallo,

habe gestern den Stimmzettel zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erhalten. Demnach findet diese vom 26.07.2021 bis 04.08.2021 statt. Ist es erlaubt, den Stimmzettel bereits jetzt (also schon vor dem 26.07.2021) einzusenden?
Mit freundlichen Grüßen
René Schulz

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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon Asmodis » So 18. Jul 2021, 11:27

SchulzR hat geschrieben:Hallo,

habe gestern den Stimmzettel zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erhalten. Demnach findet diese vom 26.07.2021 bis 04.08.2021 statt. Ist es erlaubt, den Stimmzettel bereits jetzt (also schon vor dem 26.07.2021) einzusenden?


Wow, das ging ja schnell. Ich hab ihn selber noch nicht, lach.

Nachdem alle Kandidaten feststehen und sich daran auch nichts mehr ändert, steht es natürlich jedem frei, seine Stimme auch jetzt schon abzugeben. Wir mussten halt zwangsläufig einen Zeitraum angeben, der auch realistisch ist. Normal rechnet man nach Einlieferung beim Druckdienstleister mit 2-3 Tagen, dann geht es ans Kuvertieren und Frankieren wofür wieder 2-3 Tage angesetzt werden (da der entsprechende Dienstleister ja nicht nur uns als Kunden hat). Und bis es die Post dann bis ins hinterletzte Kuhkaff geschafft hat rechnet man wieder 3-4 Tage (teilweise auch 6-7 Tage da einige Empfänger auch im europäischen Ausland sitzen). Nun ging es allerdings überraschend schnell. Druck 1 Tag, Kuvertieren 1 Tag und bei einigen brauchte dann auch die Post nur einen Tag. Das soll aber natürlich niemanden davon abhalten bereits jetzt seine Stimme abzugeben wenn er sich seine Meinung gebildet hat. Man nimmt sich halt damit die Gelegenheit eventuell mit dem einen oder anderen Kandidaten in Kontakt zu treten um mehr von dessen Vorstellungen zu erfahren. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

tschmidt
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung 2021

Beitragvon tschmidt » So 18. Jul 2021, 11:39

Ich hatte die selbe Frage wie René. Der Brief ist nämlich auch bei mir schon angekommen. Danke für die Erläuterungen zum Verfahren und dem Zeitrahmen im "Hintergrund".
Beste Grüße,
Torsten Schmidt


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